Aufhebung der Coronavorgaben ab 01. Februar 2023

29.1.2023

Information des Bischöflichen Ordinariates (2023/09_BO) für alle Pfarreien betreffend die Aufhebung der "Empfehlungen der bayerischen Generalvikare zur Feier öffentlicher Gottesdienste ab 3. April 2022" zum 01.02.2023

Mit dem Wegfall fast aller staatlichen bayerischen Vorschriften bezüglich der Corona-Pandemie zum 1. Februar 2023 werden auch die „Empfehlungen der bayerischen Generalvikare zur Feier öffentlicher Gottesdienste ab 3. April 2022“ für die Diözese Regensburg zum 01. Februar 2023 aufgehoben.


Dies bedeutet, dass es für Gottesdienste und Feiern der Sakramentenspendung aller Art keine Einschränkungen oder einschränkenden Empfehlungen mehr gibt. Exemplarisch sei auf folgende Punkte hingewiesen:

  • Empfehlungen zum Tragen einer Maske bestehen nicht mehr außer für infizierte Personen oder solche mit Krankheitssymptomen (vgl. unten).
  • Während der Messfeier müssen die eucharistischen Gaben nicht mehr abgedeckt sein.
  • Der Friedensgruß findet wieder statt, die Einladung dazu wird gesprochen.
  • Die Handdesinfektion für Kommunionspender/innen kann entfallen.
  • Kelch- und Mundkommunion sind wieder möglich.
  • Die kirchenmusikalische Gestaltung der Gottesdienste ist ohne Einschränkungen möglich.
  • Evtl. noch vorhandene Leit- oder Abstandsmarkierungen können entfernt werden.
  • Die Beichte im Beichtstuhl ist uneingeschränkt möglich

Nach wie vor ist es sinnvoll, bestimmte Schutzmaßnahmen eigenverantwortlich umzusetzen. So sollten Personen, die infiziert sind oder Symptome einer Corona-Infektion haben, auf den Gottesdienstbesuch oder einen liturgischen Dienst verzichten oder zum Eigen- und Fremdschutz eine Maske tragen und die Hände desinfizieren.

Dr. Roland Batz
Generalvikar

Titelbild: Image by hartono subagio from Pixabay

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Über den Autor
Thomas Konetzny

Seit 2007 in der Pfarrei in unterschiedlichsten Bereichen engagiert, wie z. B. im Arbeitskreis Kunst, dem Arbeitskreis Geselliges sowie Arbeitskreis Medienarbeit.

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